„Nicht unwesentliche“ Betreuung bringt halben Freibetrag
Hat der Vater eines Kindes mit der geschiedenen Ehefrau das Umgangsrecht so gestaltet, dass er seinen Sohn in einem wöchentlichen Rhythmus jedes zweite Wochenende samstags um 10.00 Uhr abholt und sonntags um 16.00 Uhr zurückbringt, so kann auch er den halben steuerlichen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung erhalten. In dem konkreten Fall vor dem […]