Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende
Eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension kann nicht als Spende abgezogen werden. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Als „Gassigängerin“ eines Tierschutzvereins wuchs der Klägerin ein sog. Problemhund ans Herz, der nicht mehr vermittelbar war. Da die Klägerin den Hund nicht selbst aufnehmen konnte und dem Tierschutzverein entsprechende Mittel fehlten, […]