Ausbildungswilligkeit des Kindes kann durch eine nachträgliche Erklärung des Kindes nachgewiesen werden
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine schriftliche Erklärung eines Kindes über seine Ausbildungswilligkeit auch für zurückliegende Zeiträume Bedeutung haben kann. Die Klägerin bezog für ihr volljähriges Kind fortlaufend Kindergeld. Nachdem das Kind arbeitsunfähig erkrankt war, wurde sein Ausbildungsverhältnis vom Arbeitgeber vorzeitig beendet. Auf eine Nachfrage der beklagten Familienkasse teilte das Kind schriftlich mit, dass […]