Finanzministerkonferenz beschließt Regelungen zur Eindämmung von Share Deals
Die Finanzministerkonferenz hat sich mehrheitlich für strengere Regelungen zu den sogenannten Share Deals ausgesprochen, die dadurch erschwert werden sollen. Die Finanzministerinnen Edith Sitzmann aus Baden-Württemberg, Monika Heinold aus Schleswig-Holstein und Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert begrüßten den Beschluss gemeinsam als einen ersten guten Schritt. Es sei ein wichtiges Signal, dass der Staat aktiv gegen Steuervermeidungsmodelle vorgeht und zu mehr Steuergerechtigkeit beiträgt.
Der indirekte Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft soll nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst werden, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Weitere Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine Beteiligung hinzuerworben wird. Bislang gelten eine Beteiligungsgrenze von 95 Prozent und eine Haltefrist von fünf Jahren.
„Wir wollen jede Chance zur Eindämmung von Share Deals nutzen, die wir haben“, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Sitzmann, auf deren Vorschlag der nun gefasste Beschluss zurückgeht. „Das Grundgesetz setzt uns dabei enge Grenzen. Trotzdem bin ich überzeugt, dass wir mit den verschärften Regeln die Tricksereien eindämmen werden. Wir machen Share Deals damit so unattraktiv wie möglich.“
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Heinold betonte: „Es ist ungerecht, dass große Unternehmen dank ausgeklügelter Sparmodelle steuerfrei bleiben, während der ,kleine Mann‘ brav seinen Steueranteil leistet. Mit dem vorgelegten Paket haben wir eine praktikable Lösung gefunden, diese Steuervermeidung bei Immobilienkäufen zu erschweren. Ich erwarte, dass unsere Reform deutliche Effekte hat.“
„Wir brauchen rasch eine rechtssichere Gesetzesreform. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Steuertricksereien einen Riegel vorzuschieben. Das ist auch eine Frage der Steuergerechtigkeit“, erklärte Bremens Finanzsenatorin Linnert.
Für die drei Ressortchefinnen ist der Beschluss der Finanzministerkonferenz keineswegs ein Schlusspunkt im Bemühen darum, Steuerumgehung durch Share Deals einzudämmen. Sie wollen am Thema bleiben und schließen weitere Änderungen nicht aus.
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Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergehen. Bleibt die Beteiligung unter 95 Prozent und wird diese Beteiligungsgrenze für mindestens fünf Jahre nicht überschritten, fällt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem Übergang von 95 Prozent und mehr wird ein Grundstückserwerb fingiert und es fällt Grunderwerbsteuer in Höhe des gesamten Grundstückswerts an.
2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche Änderungsvorschläge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Die Finanzministerkonferenz hat nun den Bundesminister für Finanzen gebeten, die Änderungen in ein Gesetzgebungsverfahren zu bringen.
(Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.6.2018)