Ohne Identifikationsnummer kein Kindergeld

Ab dem Jahr 2016 benötigt die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern, um das Kindergeld auszuzahlen. Dennoch kann hier weitestgehend Entwarnung gegeben werden: Wer nicht schon zu Beginn des Jahres die Steuer-Identifikationsnummern eingereicht hat, braucht nicht zu bangen. Die Familienkassen werden bei fehlender Steuer-Identifikationsnummer das Kindergeld nicht direkt ab Januar 2016 stoppen. Vielmehr hat insoweit auch das Bundeszentralamt für Steuern versichert, dass Eltern die Steuer-Identifikationsnummern des entsprechenden Kindes sowie desjenigen, an den das Kindergeld gezahlt wird, im Laufe des Jahres nachreichen können.

Dennoch sollten Eltern prüfen, ob die Steuer-Identifikationsnummer bei der Familienkasse vielleicht bereits vorliegt. In Neuanträgen wird mittlerweile direkt nach der entsprechenden Identifikationsnummer von Kind und Elternteil gefragt. Bei Eltern, die schon längere Zeit Kindergeld beziehen, kann es jedoch durchaus sein, dass die Steuer-Identifikationsnummer der zuständigen Familienkasse nicht bekannt ist. In diesem Fall müssen die Identifikationsnummern schriftlich der jeweiligen Familienkasse mitgeteilt werden.

Gesagt, getan! Aber wo finden sich diese vermaledeiten Nummern überhaupt? Die Antwort ist relativ einfach: Eltern finden ihre Steuer-Identifikationsnummer auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder gegebenenfalls auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers. Erteilt wurde das steuerliche Brandzeichen seinerzeit mittels Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.

Gleiches gilt für die Kinder: Zwar werden hier in der Regel keine Steuerbescheide vorhanden sein, jedoch wurde kurze Zeit nach der Geburt auch vom Bundeszentralamt für Steuern eine entsprechende Steuer-Identifikationsnummer für jedes Kind erteilt und den Eltern per Post zugeschickt. Sollte dieser Brief nicht mehr aufzufinden sein (und auch an anderer Stelle die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes nicht gefunden werden können), bleibt den Eltern immer noch der Weg, beim Bundeszentralamt für Steuern nachzufragen, damit dieses die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (erneut) mitteilt.

Obwohl das Kindergeld auch ohne Steuer-Identifikationsnummer im Jahr 2016 noch ausgezahlt werden soll, sollte mit der Mitteilung der entsprechenden Identifikationsnummer nicht zu lange gewartet werden. Wer hier nämlich überhaupt nicht tätig wird, muss damit rechnen, dass spätestens 2017 das Kindergeld gestoppt wird.

Infos zum Kindergeld

Exkurs: Ab 2016 beträgt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind jeweils 190 Euro im Monat. Für das dritte Kind werden 196 Euro ausgezahlt. Für das vierte Kind und jedes weitere werden jeweils 221 Euro überwiesen.