Kleine Umsatzsteuerkunde zum Thema Weihnachtsbaum
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten!
Wussten Sie übrigens, dass auf Ihren Christbaum – je nach Baum – zwischen Null und 19 Prozent Umsatzsteuer anfallen können?
Die Höhe der Umsatzsteuer, die Sie für Ihren Tannenbaum bezahlt haben, hängt ab von der Herkunft und dem Verkäufer des Baums:
Der ganz normale Umsatzsteuersatz in Höhe von 19% wird fällig bei künstlichen Bäumen, das dürften meist Weihnachtsbäume aus Plastik sein.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% wird angewendet, wenn es sich um einen „echten“ Baum handelt, der zwar artgerecht aufgewachsen ist, aber durch einen Gewerbetreibenden (zum Beispiel einen Baumarkt) oder einen nicht-pauschalierenden Landwirt verkauft wird.
5,5% Umsatzsteuer will der Fiskus sehen, wenn der Baum zufällig irgendwo im Wald aufgewachsen ist und von einem Landwirt verkauft wird, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat.
Kaufen Sie bei einem pauschalierenden Landwirt, der den Weihnachtsbaum in einer Sonderkultur großgezogen hat, fallen 10,7% Umsatzsteuer an.
Falls der Weihnachtsbaum-Verkäufer Ihres Vertrauens Privatverkäufer oder Kleinunternehmer ist, zahlen Sie gar keine Umsatzsteuer.