Länderfinanzminister beschließen Gesetzesvorschläge gegen Share Deals bei der Grunderwerbsteuer

„Wenn jeder Normalo Grunderwerbsteuer zahlen muss, bei millionenschweren Immobilienkäufen aber die Abgabe ans Gemeinwesen umgangen werden kann, dann ist das ungerecht. Share Deals, bei denen nicht das Grundstück, sondern das das Grundstück besitzende Unternehmen verkauft wird, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen, werden hierfür allzu oft genutzt. Dem stellen wir uns nun entschieden entgegen. Ich bin froh, dass sich die Länderfinanzminister der hessischen Initiative, die Hürden für Share Deals deutlich zu erhöhen, angeschlossen haben. Wir haben heute Gesetzesvorschläge und damit konkrete Maßnahmen gegen diese Steuertrickserei und für mehr Steuergerechtigkeit beschlossen“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in seiner Stellungnahme zur Sitzung der Finanzministerkonferenz (FMK).

„Mit Unterstützung des Bundes möchten wir unsere Vorschläge jetzt zügig und rechtssicher zum Gesetz machen“, erklärte Finanzminister Schäfer. Das Bundesfinanzministerium, so die Bitte der FMK, soll die beschlossenen Gesetzestexte nun in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes einbringen.
„Wenn Mehr Steuern zahlen und der Staat mehr einnimmt, finde ich es einfach gerecht, wenn dadurch die Belastung für alle sinkt. Ich habe daher von Anfang an gesagt: Wenn wir die Großen ans Zahlen kriegen, sollen auch die Kleinen profitieren“, sagte Schäfer. „Wenn unsere Vorschläge Gesetz sind und wir seriös abschätzen können, zu welchen Mehreinnahmen das führt, dann müssen wir zielgerichtet die Diskussion führen, wie wir das erreichen können.“
Auf folgende Maßnahmen haben sich die Länderfinanzminister u.a. verständigt:
Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften
Nach derzeitiger Rechtslage werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften in Höhe von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligungsschwelle überschreiten. Diese Vorschrift soll auf Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgedehnt und die Quote auf 90% herabgesetzt werden. Die Maßnahme hat zum Ziel, Share Deals dadurch zu erschweren, dass ein Altgesellschafter in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben muss. Ein kompletter Erwerb durch einen Investor und seinen „mitgebrachten“ Co-Investor ist dann nicht mehr möglich.
Verlängerung der Fristen von 5 auf 10 Jahre
Die derzeitigen Fünfjahresfristen in den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes sollen auf zehn Jahre verlängert werden. Bislang wird bspw. Grunderwerbsteuer erhoben, wenn mindestens 95 % der Anteile am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter übergehen. Bisher waren bestimmte Share Deals derart ausgestaltet, dass in einem ersten Schritt 94,9 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übergegangen sind und erst nach Ablauf von fünf Jahren die restlichen 5,1 % auf diesen Gesellschafter übertragen wurden. Nach der Verlängerung sämtlicher Fünfjahresfristen auf 10 Jahre dürfen die restlichen 5,1 % erst nach Ablauf von 10 Jahren auf diesen neuen Gesellschafter übertragen werden, sonst muss die Gesellschaft Grunderwerbsteuer zahlen. Die Verlängerung der Frist auf 10 Jahre erschwert folglich unter anderem solche Gestaltungen, denn die Gesellschaften sind innerhalb der Frist an die getroffenen Dispositionen gebunden und damit in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Finanzminister Schäfer sagte: „Das Signal, das wir jetzt setzen, ist deutlich: Wer meint, dem Staat Steuer vorenthalten zu können, muss mit einer entschlossenen Antwort genau dieses Staates rechnen. Dies gilt auch, wenn als Reaktion auf unsere Maßnahmen neue Gestaltungsmöglichkeiten erdacht werden. Werden die Neuregelungen in Zukunft wieder umgangen, dann muss nachgebessert werden! Wir werden sehr wachsam sein!“
(Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung 29.11.2018)