Kein Drittanfechtungsrecht eines GmbH-Gesellschafters
Der 1. Senat des FG Schleswig-Holstein hat erkannt, dass dem Gesellschafter einer GmbH kein Drittanfechtungsrecht gegen einen gegen die GmbH ergangenen Feststellungsbescheid gem. §§ 27 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zusteht. Die Klage sei unzulässig, weil der Klägerin die erforderliche Klagebefugnis i. S. d. § 40 Abs. 2 FGO fehle. Grundsätzlich sei […]