Steuerbescheide für 2019: Verzögerungen aufgrund von Corona möglich

Die Finanzämter haben mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 begonnen. Wegen des Corona-Virus kann es dabei zu Verzögerungen kommen, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) in Niedersaschsen mit.

Die Bereitstellung der Programme habe sich bundesweit verzögert, da umfangreiche Programmanpassungen erforderlich gewesen seien. Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 berücksichtige die Finanzverwaltung elektronisch übermittelte Daten (zum Beispiel zu Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen) automatisch in den Einkommensteuerbescheiden.

Die ersten Bescheide würden ab der 15. Kalenderwoche (Karwoche) versendet werden. Eine Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen erfolge trotz der Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus weiterhin, betont das LfSt. Die Besetzung in den Finanzämtern sei jedoch – wie bei vielen anderen Behörden und Betrieben – erheblich ausgedünnt. Die Einschränkungen seien daher auch in der Steuerverwaltung deutlich spürbar, mit Verzögerungen in der Bearbeitung von Steuererklärungen sei grundsätzlich zu rechnen.

Momentan erreiche die Finanzämter zudem eine Antragsflut unter anderem wegen Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen. Die Steuerbürger bittet das LfSt daher, möglichst von Rückfragen abzusehen und sich nur in wichtigen und besonders dringenden Fällen an ihr Finanzamt zu wenden, damit genügend Zeit bleibt, die Anträge und Steuererklärungen zu bearbeiten.

Sollen Steuererklärungen abgegeben werden, Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen gestellt werden, die Änderung der Adresse, die Änderung der Bankverbindung oder sonstige Mitteilungen an das Finanzamt übermittelt werden, empfiehlt das LfSt, hierfür das Internetangebot der Steuerverwaltungen ELSTER (www.elster.de) oder ein vergleichbares Softwareangebot kommerzieller Anbieter zu verwenden.

(Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 24.03.2020)