FDP fordert Berücksichtigung von Negativzinsen

Kapital für die belasteten Steuerpflichtigen negative Erträge sind und damit im Rahmen der Verlustverrechnung innerhalb der Kapitaleinkünfte verrechnet werden können, heißt es in einem Antrag (19/15771) der FDP-Fraktion.

Nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechenbare negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital sollen als Verlustvortrag festgestellt werden.
In der Begründung des Antrages heißt es, Sparer dürften durch negative Zinsen nicht doppelt belastet werden. Das wäre jedoch die Folge, wenn sie einerseits negative Zinsen für Guthaben an die Bank entrichten müssten, aber andererseits diese nicht steuerlich geltend machen könnten. Das anhaltende Niedrigzinsumfeld zwinge immer mehr Banken, die Belastungen, die durch die negativen Einlagezinsen hervorgerufen würden, an die Kunden weiterzugeben. Dass die Sparer diese Negativzinsen nicht mit positiven Einkünften bei der Steuer verrechnen könnten, sei unsystematisch und belaste die Sparer.
(Bundestag, hib-Meldung Nr. 1416/2019 vom 13.12.2019)