Zunächst keine Abschaffung der Abgeltungsteuer – Warten auf den Informationsaustausch
Erst wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist, will die Bundesregierung Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer machen.
An diese Regelung des Koalitionsvertrages erinnert die Regierung in ihrer Antwort (19/4541) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4226). In dem Vertrag hatten die Koalitionsparteien vereinbart, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abzuschaffen und Umgehungstatbestände zu verhindern.
Die Bundesregierung sieht zudem keinen Bedarf für eine Angleichung der Kapitalertragsteuer auf europäischer Ebene. Die Besteuerung obliege primär dem Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers.
(Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.10.2018)