Liechtenstein: Abänderung des Steuergesetzes vom Landtag beschlossen

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2018 die Abänderung des Steuergesetzes beschlossen. Anlass für die Gesetzesänderung war die Überprüfung des liechtensteinischen Steuergesetzes durch die EU Code of Conduct Gruppe in Hinblick auf Steuertransparenz, faire Besteuerung von Unternehmen und Umsetzung der BEPS-Mindeststandards.

In Bezug auf Liechtenstein hat die EU-Arbeitsgruppe in wenigen Bereichen des liechtensteinischen Unternehmenssteuerrechts (fehlende Missbrauchsbestimmungen bei Dividenden, Kapitalgewinnen und beim Eigenkapitalzinsabzug sowie asymmetrische Behandlung von Kapitalgewinnen und Kapitalverlusten) Anpassungsbedarf identifiziert. Um diese Punkte zu adressieren hat sich die Regierung dazu bereit erklärt, die erforderlichen Anpassungen des Steuergesetzes bis spätestens Ende 2018 zu beheben.

Mit dem Beschluss des Landtags vom 7. Juni 2018 setzt Liechtenstein ein klares Zeichen und Bekenntnis zu den Kriterien der EU für eine faire Unternehmensbesteuerung. Mit ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist sowie Sanktionierung durch den Erbprinzen wird die Gesetzesänderung Anfang Juli in Kraft treten. Parallel dazu werden die notwendigen Schritte eingeleitet, damit Liechtenstein in die Gruppe jener Länder aufgenommen wird, deren Unternehmenssteuersystem als „konform“ beurteilt wird.

Die Referendumsvorlage ist elektronisch abrufbar unter www.rk.llv.li und bei der Regierungskanzlei erhältlich.

(Liechtensteinische Landesverwaltung, Medienmitteilung vom 14.6.201