Steuervermeidung durch Unternehmen: Transparenzvorschriften für Steuerintermediäre verabschiedet

Am 25. Mai 2018 hat der Rat der Europäischen Union Vorschriften angenommen, die darauf abzielen, durch mehr Transparenz aggressive grenzüberschreitende Steuerplanung zu verhindern.

Die Richtlinie zielt auf Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter und Rechtsanwälte ab, die Steuerplanungsmodelle entwerfen und/oder anbieten. Sie werden verpflichtet, Modelle zu melden, die als potenziell aggressiv gelten.
Die erhaltenen Informationen werden über eine zentrale Datenbank automatisch ausgetauscht. Gegen Intermediäre werden bei Nichteinhaltung der Vorschriften Sanktionen verhängt.
„Die neuen Vorschriften sind eine zentrale Komponente unserer Strategie zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen“, sagte Vladislav Goranov, Minister der Finanzen Bulgariens, das derzeit den Ratsvorsitz innehat. „Bei größerer Transparenz werden Risiken früher aufgedeckt und werden Maßnahmen ergriffen, um Schlupflöcher zu schließen, bevor Einkünfte verloren gehen.“
Die Richtlinie wurde auf einer Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ ohne Aussprache angenommen. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.
(Rat der EU, Pressemitteilung 288/18 vom 25.05.2018)