Baden-Württemberg: Durch Trockenheit und Hitze geschädigte landwirtschaftliche Betriebe erhalten Hilfe im steuerlichen Bereich
Durch die Trockenheit und die Hitze geschädigte landwirtschaftliche Betriebe im Land erhalten Hilfe im steuerlichen Bereich: Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat die Finanzämter angewiesen, das steuerrechtliche Instrumentarium soweit wie möglich auszuschöpfen.
„Wir greifen den geschädigten Landwirtinnen und Landwirten schnell unter die Arme“, sagte der Minister am 20. August 2015. „Damit soll dabei geholfen werden, die teilweise erheblichen finanziellen Belastungen und Ernteeinbußen abzufedern.“
Infrage kämen insbesondere Maßnahmen wie Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge.
Voraussetzung sei, dass die Betroffenen das zuständige Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch die Trockenheit hervorgerufenen Belastungen informieren. In begründeten Fällen werde den Betroffenen umgehend geholfen, so Schmid.
(Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Pressemitteilung 20.08.2015)