BZSt: Neue Dienstanweisung zum Kindergeld

Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (kurz: DA-KG) wurde auf den Stand 2015 geändert. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.

Eine vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geleitete Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Bundesministerium der Finanzen, dem BZSt und Fachleuten von Familienkassen hat die Dienstanweisung überarbeitet.

Die neue DA-KG kann auf der Internetseite www.bzst.de eingesehen werden im Bereich Steuern National / Kindergeld / Familienkassen / Dienstanweisungen.

(Bundeszentralamt für Steuern vom 29. Juli 2015)