Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2016

Das Bundesfinanzministerium hat bereits die von den Arbeitgebern für 2016 zu beachtenden Grundsätze bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen veröffentlicht. Entsprechend frühzeitig können sich die Unternehmen darauf einstellen.

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurde das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2016 auf den Internetseiten des BMF bekannt gemacht.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 30.7.2015 zu beachten. Dieses ist ebenfalls auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums abrufbar.