Seeschifffahrt: Gesetzentwurf sieht Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts vor

Der Hamburger Senat setzt sich für eine Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ein.

Er hat am 04.08.2015 beschlossen, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der bis Ende 2020 eine Erhöhung auf 100 Prozent vorsieht. Der Senat argumentiert mit dem anhaltenden Kostendruck in der Seeschifffahrt.

Der 40-prozentige Lohnsteuereinbehalt und die damit verbundene teilweise Reduktion der Mehrkosten der deutschen Flagge seien nicht mehr ausreichend. Folge sei, dass Schiffe unter deutscher Flagge zunehmend ausgeflaggt würden. Dies habe negative Auswirkungen auf die Ausbildung und Beschäftigung. Deswegen drohe der Verlust des seemännischen Know-hows.

Bisher sei es so, dass Arbeitgeber von Seeleuten 60 Prozent der entstandenen Lohnsteuer an das Finanzamt abführen und 40 Prozent einbehalten dürfen. Die Besatzungsmitglieder müssten dafür in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Das reiche jedoch nicht, den Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern. Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40 auf 100 Prozent sei aus Hamburger Sicht ein geeignetes Instrument, da vergleichsweise kurzfristig Kostenentlastungen für Schiffe unter deutscher Flagge geschaffen würden.

Mit der Befristung des Lohnsteuereinbehalts bis Ende 2020 werde die Möglichkeit zur Evaluierung der Maßnahme geschaffen. Gleichzeitig werde dem Maritimen Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt zwischen Bund, norddeutschen Küstenländern, Verband Deutscher Reeder und der Gewerkschaft ver.di die Möglichkeit gegeben, gegebenenfalls Alternativen der Sicherung des seemännischen Know-hows zu eruieren, so der Hamburger Senat.

Senat Hamburg, PM vom 04.08.2015