Auslandsdatenauswertung ab 2020

Die Software für die Auswertung der im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten aus dem Ausland übermittelten Daten soll ab 1. Juli 2020 bereitgestellt sein.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6306) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5688) mit. Danach soll das Bundeszentralamt für Steuern die aus dem Ausland übermittelten Daten bereits ab 2019 an die Länder weiterleiten. Die automatisierte Auswertung werde mit der Einsatzbereitschaft der Software beginnen. Auf Fragen nach der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erklärt die Regierung, Änderungen an dieser Steuer würden davon abhängen, „dass der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist“.

(Deutscher Bundestag, hib-Meldung vom 21.12.2018 – 1012/2018)